Ratz-fatz seid Ihr in Italien Euer Motorrad los!
So reicht es schon aus, den falschen Helm (abseits der Norm ECE 22) zu tragen, damit die örtliche Carabinieri Euer Mopped beschlagnahmt. Nach 60 (oder im Wiederholungsfall 90) Tagen bekommt Ihr es wieder. Dann ist der Urlaub jedoch längst vorbei. Ein Fahrverbot wird dabei übrigens nicht ausgeprochen, so dass Ihr theoretisch mit einem anderen Motorrad weiterfahren dürft.
Gleiches soll angeblich auch gelten, wenn man sich einem “Fehlverhalten am Lenker” schuldig macht. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn nicht beide Hände am Lenker gehalten werden.
Was in Italien im Einzelnen zu beachten ist, könnt Ihr auf den Seiten des ADAC nachlesen.
Auch in der Schweiz herrschen spätestens seit der neuen “Via Sicura” harte Sitten:
Dass man sich tunlichst an die Geschwindigkeitsbegrenzungen hält, ist allgemein bekannt. So kostet eine Überschreitung um 1 – 5 km/h bereits satte 20 – 40 Schweizer Franken!
Wer beim Richtungswechsel das Blinken vergisst, wird mit 100 Schweizer Franken zur Kasse gebeten. Gleiches gilt, wer vergisst, den Blinker zurückzustellen,
Mikel hat eine Liste der wichtigsten Bußgelder 2013 zusammengestellt: mikel-moped.blogspot.de