Unser TomTom Rider kann fliegen!

Stell Dir vor, Du bist – nichts Böses ahnend – auf einer kurvigen Landstraße unterwegs, geführt von Deinem am Lenker angebrachten Navi. Während Deine Adleraugen die Eindrücke der schönen, unverbauten Landschaft förmlich einsaugen, siehst Du aus den Augenwinkeln, wie Dein Navi eine Art Eigenleben entwickelt und urplötzlich – wie in Zeitlupe – aus seiner Halterung hüpft. Wie reagierst Du?

So leider tatsächlich. Meine (schwache) Reaktion: Keine! – Wer rechnet auch schon mit sowas?

In diesem plötzlichen Moment geht einem einfach nur vieles durch den Kopf:
Erster Gedanke: Wass’n das jetzt für’n Sch…?
Zweiter Gedanke: Oje, nu isses kaputt – tot! – und für immer hinüber!
Dritter Gedanke: Au weia – Kam uns da nicht gerad ein Vehikel entgegen? Ist eigentlich irgendwem irgendwas passiert? – Hoffentlich nicht!!!

Genau so geschah es bei der Rückfahrt von unserer Nordsee-Tour:
Knapp 15 Kilometer vor unserer Heimat rutschte das “TomTom Rider” aus seiner ureigenen Aktivhalterung, prallte – immerhin bei Landstraßengeschwindigkeit – auf die Straße, hüpfte von dort aus hoch und fühlte sich offenbar beseelt, ein uns – just in diesem Moment – entgegenkommendes Vehikel anzuspringen. Glücklicherweise handelte es sich um einen Lieferwagen, der hierdurch keinen weiteren Schaden nahm.

Dank Hintermann Norby ließ sich das Navi trotz seiner Eskapaden recht schnell im nebenliegenden Graben wiederauffinden und zeigte sich – trotz der vorangegangenen Straßen-Auftitsch-Aktion erstaunlich heil:

2016-04-03 19.42.03   2016-04-03 19.36.02

Erst im Nachhinein wird einem eigentlich bewusst, was da eigentlich hätte alles passieren können!? – Das Teil hätte nicht nur Norby um die Birne fliegen können, sondern auch dem entgegenkommenden Vehikel direkt in die Scheibe…?

Zeitgleich stellt sich natürlich nicht nur die Frage, wie und warum das eigentlich hat geschehen können, sondern auch, wer in einem Schadenfall eigentlich wie genau haftet…?

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2 thoughts on “Unser TomTom Rider kann fliegen!

  1. Im Schadenfall würde zwangsläufig die Haftpflichtvers. des Navieigentümers zahlen, und zwar unabhängig vom Grad des Verschuldens. Will man dann die kommende Höherstufung in der Prämie vermeiden, kann man das nur mit einem Gutachten schaffen. Ein (teurer) Sachverständiger wird prüfen, ob das Navi zuvor nicht richtig eingerastet war (Haftung liegt dann beim Eigentümer des Navis) oder ob die Halterung des Navis fehlrhaft war (Produkthaftung des Herstellers). Läßt sich zweites nicht nachweisen, findet der Sachverständige also keinerlei Defekt, wird automatisch Nr. 1 angenommen und die Höherstufung erfolgt zu Recht. Findet er einen Defekt, kann man die Kosten der Höherstufung auf den Hersteller “abwälzen” – sofern man dann wirklich vor Gericht Recht bekommt…

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